Grundbuchauszug
Sie benötigen einen Grundbuchauszug? Diesen können Sie bequem schriftlich beim Grundbuchamt beantragen unter der Anschrift:
Ein bestimmtes Formular ist hierfür nicht erforderlich! Sie können den Antrag auch direkt beim Gericht stellen. Wenn Sie nicht selbst Eigentümer des Grundstückes sind, müssen Sie neben dem formlosen Antrag noch eine Originalvollmacht des Eigentümers oder ein Nachweis ihres berechtigten Interesses beifügen.
Für die Anforderung des Grundbuchauszuges fallen folgende Kosten an:
HINWEIS: Grundbuchauszüge durch Internetdienstleister
Im Internet finden Sie unter dem Stichwort Grundbuchauszug (online) diverse private Anbieter die für Sie gegen einen Serviceaufschlag Grundbuchauszüge anfordern.
Das Gericht weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Dienstleister privatrechtlich handeln und keinen Auftrag durch das Grundbuchamt haben. Durch die Einschaltung eines solchen Anbieters wird die Bearbeitung in keiner Weise beschleunigt. Die Anbieter haben in der Regel keinen eigenen Zugriff auf das Grundbuch, sodass sich deren Dienstleistung darauf beschränkt, dass sie an Ihrer Stelle den einfachen schriftlichen Antrag stellen.
Eine bloße Onlinebestellung ist auch über diese Anbieter nicht möglich, da das Amtsgericht eine unterschriebene Originalvollmacht benötigt, sodass sich das Verfahren durch die Einschaltung dieser Dienste nicht beschleunigt. Es besteht zudem das Risiko, dass Sie den Grundbuchauszug trotz Bezahlung nicht erhalten. Das Grundbuchamt kann Ihnen bei der Rückzahlung entsprechender privater Gebühren leider nicht behilflich sein.
Vor dem Hintergrund, dass die Anforderung des Grundbuchauszuges durch die Zwischenschaltung eines Onlinedienstes weder einfacher, schneller noch kostengünstiger erfolgen kann, empfehlen wir den direkten Antrag beim Amtsgericht.