Zuständigkeiten
Das Amtsgericht Buxtehude nimmt als Organ der Rechtsprechung zahlreiche Aufgaben wahr. Neben der Rechtsprechung in Strafsachen und zivilrechtlichen Streitigkeiten, werden vor allem bei den Amtsgerichten in der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit vielfältige Aufgaben wahrgenommen.
Antrags- und Erklärungsaufnahme
Anträge und Erklärungen, die gegenüber einem Gericht abzugeben sind, werden von den Abteilungen formgerecht aufgenommen. Bitte beachten Sie, dass das Gericht Sie nicht rechtlich beraten darf!
Insolvenzgericht
Für Insolvenzangelegenheiten aus dem Bezirk des Amtsgerichts Buxtehude ist das Amtsgericht Tostedt zuständig. Um zum Amtsgericht Tostedt zu gelangen, besuchen Sie dessen Internetseite. Weitere Informationen zu den Aufgaben des Insolvenzgerichts sowie allgemein zur Insolvenz finden Sie im Landesjustizportal.
Nachlassgericht
Das Nachlassgericht ist zuständig für die sichere Aufbewahrung von Testamenten und Erbverträgen. Im Erbfall werden diese dann durch das Gericht eröffnet. Die Beurkundung eines Erbscheinantrages oder einer Ausschlagungserklärung kann ebenfalls im Nachlassgericht erfolgen. Weitere Informationen zu den Aufgaben des Nachlassgerichts sowie zum Erbrecht finden Sie im Landesjustizportal.
Zur Aufnahme eines Erbscheinantrages im Amtsgericht Buxtehude bitten wir um telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0 41 61 / 50 69-18 oder 0 41 61 / 50 69-19. Die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen sowie die Rückgabe verwahrter Testamente oder Erbverträge können während der Öffnungszeiten ohne Terminabsprache erfolgen.
Strafsachen
Das Amtsgericht entscheidet in Strafsachen der leichten bis mittelschweren Kriminalität sowie in Bußgeldverfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Weiterhin werden bestimmte Entscheidungen im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren durch das Amtsgericht getroffen. Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Strafverfahren finden Sie im Landesjustizportal.
Zivilsachen
Das Amtsgericht entscheidet über alle privatrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Wert von 5.000,00 EUR sowie über Wohnraumstreitigkeiten. Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Zivilverfahren finden Sie im Landesjustizportal.
Zwangsvollstreckung
Die Zwangsvollstreckungsabteilung hilft bei der Durchsetzung von festgestellten Ansprüchen mittels staatlicher Gewalt. Zu den Aufgaben gehören u. a. der Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, Entscheidung von Vollstreckungsschutzanträgen, Versteigerung von Grundstücken. Weitere Informationen zur Zwangsvollstreckung und zur Zwangsversteigerung finden Sie im Landesjustizportal.
In Niedersachsen wird das landesweite Schuldnerverzeichnis durch das Zentrale Vollstreckungsgericht Goslar geführt. Weitere Informationen zum Schuldnerverzeichnis und der Vermögensauskunft finden Sie auf der Seite des Zentralen Vollstreckungsgerichts Goslar. Das zentrale Vollstreckungsgericht ist telefonisch unter der Nummer: 05321-68500 zu erreichen.
Alle in Niedersachsen angesetzten Zwangsversteigerungstermine können Sie im ZVG-Portal einsehen. Beim Amtsgericht Buxtehude finden die Zwangsversteigerungstermine im Saal 1 statt. Bitte beachten Sie, dass Versteigerungstermine kurzfristig aufgehoben werden können. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestätigen Ihnen gern kurz vor dem angesetzten Termin telefonisch, ob die Versteigerung stattfindet. Sie erreichen uns unter der Nummer 0 41 61 / 50 69-55 bzw. 0 41 61 / 50 69-61. Verkehrswertgutachten können Sie während der Öffnungszeiten einsehen.