Niedersachsen klar Logo

Der außergerichtlich Weg zur Streitbeilegung

Schiedsverfahren


Prozesse vor Gericht kosten Geld, Zeit und Nerven. Darum ist es oft besser, einen Streit möglichst außergerichtlich zu klären. Dabei helfen Ihnen in Niedersachsen etwa 600 Schiedspersonen. Ihre Aufgabe ist es, mit den Streitenden eine gemeinsame Lösung zu finden. Dies gelingt oft.

Die Schiedspersonen arbeiten auch im Strafrecht. Bei so genannten Privatklagedelikten erhebt die Staatsanwaltschaft nur Anklage, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Dazu gehören z. B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung, Bedrohung oder Sachbeschädigung. Wenn die Staatsanwaltschaft bei diesen Delikten keine Anklage erhebt, können Sie vor Gericht eine Privatklage erheben, wenn Sie der Verletzte sind. Zuvor müssen Sie aber vor einer Schiedsperson einen sogenannten Sühneversuch unternehmen. Dies kann zum Beispiel eine Entschuldigung des Straftäters für seine Tat sein, aber auch andere Lösungen sind denkbar.

Schiedspersonen schlichten aber auch viele bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten. Dabei geht es nicht nur um die Klärung des Streits, sondern auch um die Wiederherstellung eines guten Verhältnisses aller Beteiligten. Das sind vor allem Streitigkeiten zwischen Nachbarn oder Bekannten, zum Beispiel über Behauptungen, die einer von beiden aufgestellt hat oder Sachen die der eine getan oder unterlassen hat.

Bevor ein solcher Streit vor Gericht geht, sollten Sie zuerst mit Hilfe einer Schiedsperson versuchen, sich zu einigen.

Für bestimmte Streitigkeiten müssen Sie sogar zur Schiedsperson gehen, bevor Sie vor Gericht eine Klage erheben können. Dazu zählen das Nachbarrecht, Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre und einige Ansprüche aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Eine Klage vor dem Amtsgericht ist in diesen Fällen erst zulässig, wenn versucht wurde, den Streit in einem Schiedsverfahren beizulegen, dies aber erfolglos blieb.


Mehr Informationen zum Schiedsverfahren erhalten Sie über die Homepage der Bundesvereinigung Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V..

Den Namen und die Adresse der Schiedspersonen im Bezirk des Amtsgericht Buxtehude

- Stand 20.09.2024-

finden sie hier: Liste der Schiedspersonen


Hier gelangen Sie zum entsprechenden Artikel in Leichter Sprache

zurück Dezember 2016 vor
KW Mo Di Mi Do Fr Sa So
48 01 02 03 04
49 05 06 07 08 09 10 11
50 12 13 14 15 16 17 18
51 19 20 21 22 23 24 25
52 26 27 28 29 30 31
Schiedsmänner und Schiedsfrauen

Hier finden Sie die Internetseiten ihrer Gemeinden zu den für Sie zuständigen Schiedsmännern und Schiedsfrauen

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln